Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen der Marke alltagsfrüchte, Inhaber:
Werner Landes Landkost GmbH
GF: Jonas Landes
Hofgut Ludwigsau 1
D-76744 Wörth am Rhein
Registernummer HRB21447
Registergericht Amtsgericht Landau
gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Lieferungen an Verbraucher erfolgen nicht.Das Angebot von Alltagsfrüchte umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die regelmäßige oder einmalige Lieferung von Obstkörben, Kaffee, Vesperkörben, Kuchen sowie gegebenenfalls weiterem Zubehör oder ergänzenden Produkten.Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot von Alltagsfrüchte und die anschließende Bestellung des Kunden zustande. Die Bestellung kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder mündlich erfolgen.
Der Vertrag gilt erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung (in der Regel per E-Mail) als geschlossen. Auch bei mündlicher oder telefonischer Bestellung erfolgt stets eine Auftragsbestätigung.
Bei wiederkehrenden Lieferungen lautet die Leistungsbeschreibung regelmäßig „wöchentliche Lieferung bis auf Widerruf“, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3. Leistungsumfang und Mindestbestellmenge
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Die Mindestbestellmenge beträgt ein Korb mit 24 Portionen. Einmmalige Lieferungen oder Lieferungen außerhalb des Karlsruher Stadtgebiets werden zusätzlich mit einer Lieferpauschale in Höhe von 7,50 € netto pro Lieferung berechnet.
Kostenlose Probelieferungen
Alltagsfrüchte kann potenziellen Neukunden im aktiven Liefergebiet einmalig eine kostenlose Probelieferung anbieten.
Ein Anspruch auf eine kostenlose Probelieferung besteht nicht.
Kostenlose Probelieferungen erfolgen ausschließlich an Unternehmen mit mindestens fünf Mitarbeitern und an eine geschäftliche Lieferadresse. Eine Lieferung an Privatadressen oder an rein private Haushalte ist ausgeschlossen.
Alltagsfrüchte behält sich vor, Anfragen auf kostenlose Probelieferungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Liefertermine und Lieferung
Die Lieferung erfolgt an dem individuell vereinbarten Wochentag.
Die Übergabe erfolgt in der Regel persönlich an einen Mitarbeiter des Kunden. Sofern vereinbart oder situationsbedingt möglich, ist Alltagsfrüchte berechtigt, die Ware an einem geeigneten, zuvor genutzten oder offensichtlich vorgesehenen Abstellort innerhalb der Geschäftsräume abzustellen.
Eine Abstellung erfolgt ausschließlich, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen davon auszugehen ist, dass der Kunde anwesend ist oder die Ware zeitnah entgegengenommen wird. Eine Abstellung im öffentlichen Raum oder bei erkennbar geschlossenem Betrieb erfolgt nicht.
Mit Übergabe der Ware oder ordnungsgemäßer Abstellung am vereinbarten Ort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über.
5. Pausierung von Lieferungen
Pausierungen wiederkehrender Lieferungen müssen spätestens bis Freitag der Woche vor der geplanten Lieferung bei Alltagsfrüchte angezeigt werden.
Später eingehende Pausierungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
6. Nichtannahme und Annahmeverzug
Sofern eine Lieferung zum vereinbarten Termin bereitgestellt oder angeliefert wurde und der Kunde die Ware nicht entgegennimmt, obwohl keine rechtzeitige Pausierung oder Abbestellung erfolgt ist, gilt die Lieferung als erbracht.
In diesem Fall ist der vereinbarte Lieferpreis in voller Höhe fällig. Gesetzliche Regelungen zum Annahmeverzug bleiben unberührt.
Eine Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme, erneuten Lieferung oder anderweitigen Verwertung der Ware besteht nicht.
Alltagsfrüchte ist berechtigt, die nicht entgegengenommene Ware nach eigenem Ermessen weiterzugeben, zu verwerten oder zu entsorgen. Eine Verpflichtung zur Spende oder zur Vorlage eines Spendennachweises besteht nicht.
7. Preise und Abrechnung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt bei wiederkehrenden Lieferungen monatlich per Sammelrechnung. Einmallieferungen werden unmittelbar nach Lieferung in Rechnung gestellt.
Preisänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei gestiegenen Einkaufs-, Energie- oder Transportkosten. Preisänderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist Alltagsfrüchte berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Alltagsfrüchte.
10. Hygiene- und Produkthinweise
Das gelieferte Obst wird aus Haltbarkeits- und Qualitätsgründen vor der Auslieferung nicht abgewaschen. Der Kunde ist verpflichtet, das Obst vor dem Verzehr gründlich zu waschen.
11. Haftung
Alltagsfrüchte haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Alltagsfrüchte nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für verderbliche Ware nach Gefahrübergang ist ausgeschlossen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Alltagsfrüchte, sofern der Kunde Kaufmann ist.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 30.01.2026

